
Ab wann gilt die Verpflichtung zur E-Rechnung?Der Empfang und die Verarbeitung einer E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr ist ohne vorherige Zustimmung bereits ab 1. Januar 2025 im Unternehmen zu ermöglichen.
Die grundsätzliche Verpflichtung zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung gilt ebenfalls ab 1. Januar 2025. Angesichts des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen hat der Gesetzgeber jedoch Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 für Rechnungsaussteller vorgesehen.
In der heutigen Geschäftswelt ist der elektronische Rechnungsversand unverzichtbar geworden, und viele Unternehmen verlangen mittlerweile diese Art der Übermittlung. Der Hauptvorteil dieser Umstellung liegt in der Automatisierung: Elektronische Rechnungen werden direkt in die Buchhaltung eingebucht, wodurch manuelle Buchungen entfallen. Insbesondere bei Landes- und Bundesbehörden ist der elektronische Rechnungsversand schon heute vorgeschrieben.

Aber das ist noch nicht alles – unser System erfüllt auch die von Behörden und Konzernen geforderten X- bzw. ZUGFeRD-Formate. In der Kundenkartei können Sie sogar festhalten, welches Format Ihr Kunde bevorzugt, sodass dies automatisch beim Check-Out berücksichtigt wird.
Zusätzlich können Sie Ihren Hotelgästen die Rechnung per E-Mail als PDF-Datei zusenden, was Zeit und Kosten für das Drucken sowie Papier und Toner spart. Beim Check-out haben Gäste die Wahl, ihre Rechnung entweder ausgedruckt oder per E-Mail zu erhalten. Diese Funktion ist mit dem automatischen Rechnungsversand verknüpft. Wenn sich ein Gast beispielsweise über das Guestjourney- oder Check-out-Modul selbst auscheckt, wird die Rechnung automatisch an die hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet.
Die vorgesehene gesetzliche Umstellung ist auch ein Vorteil. sie erhalten somit Gelegenheit, die Digitalisierung in Ihrem Betrieb voranzutreiben. Profitieren Sie also schon heute von dieser neuen Möglichkeit.
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